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Ein Mohnfeld als Symbol für Trauer bei einem Erbfall | Erbimmobilie
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Erbimmobilie – worauf muss ich beim Verkauf achten?

Eine geerbte Immobilie zu verkaufen ist oft eine emotionale Herausforderung und zugleich eine komplexe Aufgabe. Der Verkauf ist mit vielen rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Hürden verbunden. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten.

Hilfe, ich habe eine Immobilie geerbt!

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  1. Erbfolge klären und rechtliche Grundlagen prüfen

Bevor Sie eine geerbte Immobilie verkaufen können, müssen Sie sicherstellen, dass Sie dazu berechtigt sind. Wichtige Schritte hierbei sind:

  1. Steuerliche Aspekte berücksichtigen

Ein Immobilienverkauf kann steuerliche Folgen haben. Klären Sie vorab folgende Punkte:

  1. Immobilie bewerten lassen

Eine professionelle Bewertung hilft Ihnen, den realistischen Marktwert der Immobilie zu ermitteln. Ein lokaler Profimakler bietet diesen Service in der Regel kostenlos an. Eine professionelle Wertermittlung ist für eine erfolgversprechende Preisstrategie unerlässlich. Ein Qualitätsmakler, weiß, wie Sie Ihre Immobilie zu einem marktgerechten Preis verkaufen können.

  1. Renovieren oder im Ist-Zustand verkaufen?

Ob sich eine Renovierung lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Aktuell müssen Immobilien mit schlechter Energieeffizienz erhebliche Preisreduktionen hinnehmen. Allerdings sollte genau abgewogen werden, ob sich der Aufwand und die Kosten lohnen. Lassen Sie sich hierzu von einem Immobilienexperten sowie einem Energieexperten beraten.

Der Verkauf einer geerbten Immobilie erfordert Planung, rechtliche Absicherung und oft auch professionelle Unterstützung. Mit der richtigen Vorgehensweise können Sie den Prozess nicht nur stressfrei gestalten, sondern auch einen marktgerechten Erlös erzielen.

Sind Sie unsicher, was die beste Lösung für Ihre Erbimmobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © kre_geg/Despositphotos.com