Ferrang.Koeln Immobilien

Mann sitzt am Schreibtisch und geht die Checkliste für den Immobilienkauf durch.

Checkliste für den Immobilienkauf

Vor dem Kauf einer Immobilie muss einiges beachtet werden, damit das zukünftige Zuhause nicht zur Kostenfalle wird. Was dabei wichtig ist und worauf Sie unbedingt achten sollten, haben wir für Sie in einer Checkliste zusammengestellt.

1. Tragen Sie Ihre Bedürfnisse und Wünsche zusammen

Machen Sie sich zunächst klar, was Sie unbedingt haben wollen und was Sie sich zwar vorgestellt haben, was aber nicht unbedingt notwendig ist. Stellen Sie sich die folgenden Fragen:

2. Klären Sie die Finanzierung

Bevor Sie die Suche starten: klären Sie Ihre Finanzen. Wie hoch ist Ihr Budget? Wie hoch können die Darlehensraten sein? Bedenken Sie, dass neben den Raten auch die Lebenshaltungskosten und anfallende Kosten für Instandsetzungen und Reparaturen eingeplant werden müssen. Beachten Sie zudem, dass die Banken mittlerweile höhere Pauschalen für Lebenskosten ansetzen, wenn es um eine Finanzierung geht. Haben Sie den passenden Finanzierungspartner gefunden und eine Zusage erhalten, können Sie mit der Suche beginnen.

3. Liegen alle Unterlagen bereit?

Egal, ob vor oder bei der Besichtigung, diese Unterlagen sollten zur Vorlage beim Makler, bzw. dem Verkäufer, vollständig vorhanden sein:

4. Worauf Sie bei der Besichtigung achten sollten

5. Der Verkaufsabschluss

Gefällt Ihnen die Immobilie und Sie bekommen die Zusage des Verkäufers, ist es Ihre Aufgabe, den Notar zu organisieren und in Absprache mit dem Käufer den Vertrag aufsetzen zu lassen. Wenn Sie Ihre Unterschriften geleistet haben und den Schlüssel in der Hand halten, übernehmen Sie als neuer Eigentümer alle Pflichten.

Sie haben vor, eine Immobilie zu kaufen und sind sich unsicher, was Sie alles beachten müssen? Fragen Sie uns! Wir beraten Sie gern und umfassend.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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